AGB

ErklÄrung

Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1. Preise, Lieferung und Zahlung :

Die Preise verstehen sich ab Lager. Wird ein Versand vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Verkäufen ist der Kaufpreis sofort bei Abnahme der Ware fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder anderer unbarer Zahlungsmittel behalten wir uns vor; die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.
Erfüllt der Kunde seine vertragliche Abnahmepflicht nicht, sind wir bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von pauschal 20% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

2. Eigentumsvorbehalt :

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Er hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch den Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn wir bei Zahlungsverzug gemäß § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten sind oder der Kunde eine ihm gemäß § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen. Verlangen wir in letzterem Falle Schadenersatz, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware durch bestmöglichen freihändigen Verkauf in Anrechnung auf unsere offene Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
Bei Teilzahlungen gelten die Regelungen des Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte.

3. Gewährleistung :

Die Gewährleistung für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird wie folgt geregelt:
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich im Kaufvertrag eine längere (ggf. 24 Monate bei Mobiltelefonen) vereinbart wird. Die maximale Gewährleistungsfrist ist dann auf 24 Monate beschränkt.
Eine für verkaufte Ware im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen.
Bei Verkauf von defekten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Gewährleistungsansprüche, wegen offensichtlicher Mängel an Neugeräten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Übernahme der Ware gerügt werden.
Wird ein Mangel zu Recht gerügt, so sind wir nach eigner Wahl zu Neulieferung, Nachbesserung innerhalb angemessener Frist oder Wandlung berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. die Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungsfrist mehr als dreimal wegen des selben Mangels fehl, so kann der Kunde Minderung oder
Wandlung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsan-sprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist, die Ware nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist, der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht, der Schaden durch höherer Gewalt, z.B. Blitzschlag entstanden ist, der Schaden durch ausgelaufene Batterien oder Akkumulatoren oder durch Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien entstanden ist, der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; so insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, wir haben für Schäden zwingend zu haften, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.

4. Fristen für Lieferungen und sonstige Leistungen, Verzugsfolgen :

Wir sind um die regelmäßige Einhaltung vereinbarter Fristen bemüht. Falls wir in Verzug geraten, d.h. aus einem von uns zu vertretendem Grunde nicht fristgerecht leisten, kann der Kunde erst nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Dauer, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, vom Vertrag zurücktreten.
Macht der Kunde anstelle der Ausübung des Rücktrittsrechtes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend, so ist sein Schadensersatzanspruch auf höchstens 15% des Wertes der Ware begrenzt, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Die Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretenden Ereignisse, die uns die rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.

5. Sonderregelung Fernabsatz § 355 BGB i.V. § 312 BGB :

Wir nehmen alle Neuwaren innerhalb von 14 Tagen gegen Kaufpreiserstattung zurück. Die Versandkosten bei Warenlieferungen im Wert von über 40,00 € sind zunächst vom Käufer zu verauslagen und werden nach Prüfung der Sendung erstattet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich für die Erfüllung der Verträge genutzt und gespeichert werden.

6. Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand :

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, insbesondere Nebenabreden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechtes wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart. Im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

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